Reglement

Reglement 2011

Das Reglement 2012 wird demnächst veröffentlicht!



Gilgenberger-Cup und Plauschturnier 2011


1. Durchführung

Organisator und verantwortlich für die Durchführung des Turniers ist der FCB Fanclub Gilgenberg. Dessen Bestimmungen und Entscheide sind alleine massgebend. Der Organisator entscheidet aufgrund der Anmeldungen, ob er das Turnier durchführen kann. Die Freigabe des Spielterrains bei schlechter Witterung obliegt der Gemeinde Nunningen und kann vom Organisator nicht beeinflusst werden. Muss das Turnier wegen Sperrung des Terrains kurzfristig abgesagt werden, erhalten die Mannschaften bereits einbezahlte Turniereinsätze zurückerstattet.
Der Organisator behält sich das Recht vor, das gesamte Turnier oder einzelne Partien bei schlechtem Terrainzustand mittels Penaltyschiessen durchzuführen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Turniereinsatzes.


2. Beteiligung und Kategorien

Das Turnier steht offen für angemeldete Mannschaften mit bis zu 10 MitspielerInnen; entweder in der Kategorie „Gilgenberger-Cup“ oder in der Kategorie „Plauschturnier“.

Während beim Gilgenberger-Cup keinerlei Einschränkungen betreffend Besetzung der Mannschaft bestehen, müssen beim Plauschturnier stets zwei Damen oder zwei Kinder
bis 12 Jahre (oder eine Mischform) auf dem Feld mitspielen.

Mannschaften, in denen die Mehrheit der gemeldeten Spieler aus Jugendlichen unter 16 Jahren besteht, gelten als Jugendmannschaften. Diese können aus Sicherheitsgründen nur im Plauschturnier mitspielen. Es dürfen dabei aber höchstens zwei Spieler über 16 Jahren auf dem Spielfeld stehen

Die Anmeldung ist verpflichtend. Tritt eine Mannschaft nicht zum Turnier an, bleibt der Turniereinsatz zugunsten des Veranstalters trotzdem geschuldet.

In der Kategorie Plauschturnier wird gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness verlangt, insbesondere wenn Jugend- und Familienmannschaften mitspielen. Vor Anpfiff der Partie wird der Schiedsrichter die Spieler diesbezüglich nochmals aufmerksam machen.
Hartes Einsteigen und übertriebene Aggressivität müssen vermieden werden. Regelverstösse diesbezüglich werden durch die Schiedsrichter konsequent und streng sanktioniert.


3. Einteilung und Turniersystem

a) Kategorie „Gilgenberger-Cup“:
Für die Qualifikationsrunde werden die teilnehmenden Mannschaften durch das Los in zwei (oder mehr) Gruppen eingeteilt, innerhalb welchen jeder gegen jeden antritt.
Die ermittelten Sieger und die Zweiten beider Gruppen spielen mittels Halbfinal um den Einzug in den Final.

b) Kategorie „Plauschsystem“:
Für die Qualifikationsrunde werden die teilnehmenden Mannschaften durch das Los in zwei (oder mehr) Gruppen eingeteilt, innerhalb welchen jeder gegen jeden antritt.
Die ermittelten Sieger und die Zweiten beider Gruppen spielen mittels Halbfinal um den Einzug in den Final.


4. Rangermittlung

Die Ranglisten in den jeweiligen Gruppen der Qualifikationsrunde werden durch das Punktesystem ermittelt. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften ist ausschlaggebend:

- das bessere Torverhältnis
- die direkte Begegnung
- das Penaltyschiessen

Nach der Qualifikationsrunde werden die Finalgegner mittels Cupsystem (K.O. System) ermittelt.
Es findet bei unentschiedenem Spielstand ein Penaltyschiessen statt.
Dabei haben 5 verschiedene Spieler pro Mannschaft einen Penalty zu schiessen.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft geht das Penaltyschiessen 3:0 forfait verloren.
Endet der Final nach regulärer Spielzeit unentschieden, so wird eine Verlängerung von
1 X 6 Minuten durchgeführt. Endet auch die Verlängerung unentschieden, entscheidet ein Penaltyschiessen.


5. Spielberechtigung

Spielberechtigt ist eine Mannschaft, wenn sie den Turniereinsatz von Fr. 80.- bzw. Fr. 60.- bei Jugendmannschaften rechtzeitig vor Turnierbeginn einbezahlt hat – gemäss den Bestimmungen beim Versand der Turnierunterlagen.

Der Captain jeder Mannschaft hat zudem am Turniertag, vor Spielbeginn, bei der Turnierleitung eine Mannschaftsliste abzugeben, auf der bis zu maximal 10 SpielerInnen figurieren dürfen. Das gleichzeitige Spielen in zwei Mannschaften ist nicht gestattet.


6. Spieldauer

Die Spieldauer beträgt für alle Spiele 10 Minuten ohne Seitenwechsel.
Massgebend ist die Uhr der Turnierleitung, die alle Spiele an- und abpfeift.
Im Finalspiel wird 15 Minuten gespielt (Plausch und Gilgenberger-Cup).


7. Tenü und Schuhwerk

a) Tenü Gilgenberger-Cup:
Der Anzug muss einheitlich sein und ist von jeder Mannschaft selbst zu stellen.
Treten zwei Teams in ähnlichen Tenues gegeneinander an, muss die im Spielplan zweitgenannte Mannschaft ein farbiges Leibchen überziehen. Dieses wird vom Organisator bereitgestellt.

b) Tenü Plauschturnier:
Mannschaften, welche in der Kategorie „Plauschturnier“ spielen, können von dieser Regelung abweichen, wenn sie in einer Verkleidung, einem Sujet oder einem sonstigen, originellen Tenü antreten wollen. Das Tenü wird aber nicht mehr mit Zusatzpunkten belohnt.



c) Schuhwerk (beide Kategorien):
Es darf in Nockenschuhen gespielt werden. Nicht erlaubt sind Fussballschuhe mit auswechselbaren Stollen oder sonstiges, gefährliches Schuhwerk (z.B. schwere Arbeits-/Wanderschuhe). Schienbeinschoner sind in beiden Kategorien obligatorisch.
Der Fanclub Gilgenberg besitzt Schienbeinschoner, welche gegen ein Depot von CHF 20.-- benutzt werden können, sollte ein Spieler sie vergessen haben.


8. Spielregeln

Es gelten grundsätzlich die üblichen Regeln des Schweizerischen Fussballverbandes SFV. Spezifisch für unser Turnier gelten noch die folgenden Bestimmungen:

- Eine Mannschaft besteht aus einem Torhüter und 5 FeldspielerInnen. Die genannten Grundsätze betreffend Spieleraufstellung im Plauschcup müssen eingehalten
werden.
- Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat Anstoss und spielt in Richtung der schwarzen Tartanbahn.
- Die Offsideregel und Rückpassregel sind aufgehoben. Der Torhüter darf alle an ihn zurückgespielten Bälle mit der Hand aufnehmen. Nach Toraus darf der Torhüter
den Ball setzen, auswerfen oder auskicken.
- Ein Sieg ergibt 3 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkt.
- Während der ganzen Dauer eines Spieles ist das (mehrmalige) Auswechseln der Spieler gestattet, sofern diese auf der Spielerliste aufgeführt sind. Das Auswechseln
erfolgt in der Platzmitte per Handschlag sowohl bei laufendem, wie auch unterbrochenem Spiel.
- Der Abstand bei Freistössen beträgt 5 Meter.
- Die Entscheide des Schiedsrichters sind unanfechtbar. Unangepasstes und grobes Verhalten führt konsequent zu Strafbestimmungen.


9. Strafbestimmungen:


Der Schiedsrichter ist berechtigt, gelbe und rote Karten zu erteilen, dies z.B. bei Fouls, Reklamieren, Tätlichkeiten und anderen groben Regelverstössen.

a) Gelbe Karte:
Die gelbe Karte bedeutet unweigerlich eine Zeitstrafe von 3 Minuten für den betreffenden Spieler. Während dieser Zeit muss die Mannschaft mit einem Spieler weniger auf dem Platz auskommen.

b) Rote Karte:
Wird ein Spieler vom Schiedsrichter des Feldes verwiesen, so ist er für den Rest des Spiels nicht mehr spielberechtigt. Die Mannschat muss für den Rest des Spieles mit einem Spieler weniger auskommen.
Der ausgeschlossene Spieler darf aber im nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder auflaufen. Bei einer weiteren roten Karte ist der Spieler hingegen vom ganzen Turnier ausgeschlossen. Verstösst ein Spieler gegen diese Ausschluss-Regelung, verliert seine Mannschaft das Spiel forfait 3:0 (auch nachträglich).

c) Alkohol/Drogen
Ein Spieler kann ebenfalls wegen übermässiger Alkoholisierung oder wenn er unter dem Einfluss von Drogen steht, vom Spiel ausgeschlossen werden. Dieser Schritt liegt im Ermessen des Schiedsrichters.

d) Forfaitbestimmungen
Muss ein Spiel wegen grober Unsportlichkeit einer Mannschaft abgebrochen werden, so gewinnt der Gegner das Spiel 3:0 forfait. Die fehlbare Mannschaft ist aus dem Turnier ausgeschlossen. Der Anspruch auf Rückerstattung des Turniereinsatzes entfällt.

Ein Spiel gilt ferner 3:0 forfait verloren:bei Nichtantreten einer Mannschaftbei verspätetem Antreten einer Mannschaft (mindestens 3 Minuten zu spät)
wenn ein nicht auf der Liste gemeldeter Spieler eingesetzt wird
wenn im Plauschturnier nicht stets mind. 2 Damen oder 2 Kinder unter
12 Jahren (1 Dame/1 Kind) auf dem Feld mitspielen

e) Unerlaubtes Schuhwerk
Tritt ein Spieler mit unerlaubten Stollenschuhen oder ohne die obligatorischen Schienbeinschoner an, wird er für das laufende Spiel ausgeschlossen. Er darf aber durch Ersatzspieler ersetzt werden. Zu einem nächsten Spiel darf der Spieler nur mit erlaubten Schuhen antreten.


10. Proteste

Wenn ein Teilnehmer grobe Regelverstösse bei gegnerischen Mannschaften ausmacht
(z.B. Einsetzen von nicht gemeldeten SpielerInnen) oder über die Qualifikation eines Spielers oder einer ganzen Mannschaft sonstige Zweifel hegt, so kann er bei der Turnierleitung schriftlich Protest einlegen. Die Protestkaution beträgt
Fr. 100.- und ist bei Einreichung des Protestes bar beim Speakertisch zu bezahlen.
Wer aus behaupteten Tatsachen Recht ableitet, hat dies stichhaltig zu beweisen.
Aussagen vom Hörensagen gelten nicht als Beweise. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn der Protest durch die Rekurskommission gutgeheissen wird. Sonst verfällt sie zugunsten der Turnierkasse des Verantalters.


11.Versicherung

Die Unfallversicherung ist Sache jedes einzelnen Spielers.
Der Veranstalter lehnt jede Haftpflicht ab.
Ein Samariterposten für die erste Hilfe wird vom Veranstalter organisiert.


12. Garderobe

Garderoben und Duschen sind in begrenzter Anzahl vorhanden. Für die Garderobe und den Verlust von Wertgegenständen wird auf dem ganzen Areal nicht gehaftet.


13. Preise

Jede Mannschaft im Gilgenberger-Cup erhält einen Pokal. Im Plauschturnier sind Sachpreise vorgesehen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Für den grossen Siegerpokal (Wanderpreis) muss eine Kaution von Fr. 50.- bezahlt werden. Sie wird bei Rückgabe des Pokals (vor dem nächsten Turnier) wieder zurückerstattet.


B Fanclub Gilgenberg

12. Juni 2011

Fanclub Gilgenberg




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