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News vom FCB





Axpo Super League (18:26) - Keine Tore zum Auftakt in Basel

Leader FC Basel startet mit einer Nullnummer in die Rückrunde. Beim 0:0 zuhause gegen den FC Sion haben die Basler sogar noch Glück. Sions Rodrigo trifft in der 90. Minute nur den Pfosten. das Resultat geht alles in allem aber in Ordnung, Sion hielt gut mit.

Axpo Super League (15:50) - Chipperfield rund sechs Wochen out

Der FC Basel muss voraussichtlich etwa sechs Wochen auf Scott Chipperfield verzichten. Der australische Routinier laboriert an einem Muskelfaserriss. Chipperfield dürfte somit dem Schweizer Meister nach dem Rückrunden-Auftakt auch im Hinspiel des Champions-League-Achtelfinal-Duells mit Bayern München (am 22. Februar im St. Jakob-Park) fehlen.


Statuten

Leitbild und Statuten des FCB-Fanclub Gilgenberg [50 KB]

- Im Fanclub ist jedermann herzlich willkommen, der bereit ist, die Vereinsstatuten und das Leitbild zu respektieren und mithilft, die Vereinsinteressen zu wahren.

- Der Fanclub legt wert auf eine gute Kameradschaft unter den Mitgliedern, sie wird geprägt durch Toleranz und gegenseitigen Respekt - auch gegenüber anderen Fangruppierungen

- Der Fanclub bemüht sich, zwischenmenschliche Kontakte zu fördern, sowie ein gutes Ansehen beim FC Basel und in der Öffentlichkeit zu schaffen und zu wahren.

- Der Fanclub verlangt von seinen Mitgliedern jederzeit Respekt und ein korrektes Verhalten in den Stadien und vor anderen Fangruppen, damit das Ansehen des Vereins und des Sportes im Allgemeinen gewahrt bleibt.


1. Namen und Sitz

1.1 Name
FCB – Fanclub Gilgenber

1.2 Sitz
Der Sitz des Fanclub Gilgenberg dehnt sich über das ganze Gilgenberg aus (Fehren, Himmelried, Meltingen, Nunningen, Zullwil).

2. Vereinszweck und Zugehörigkeit

2.1 Vereinszweck
Der Vereinszweck ist die Unterstützung des FC Basel, die Ausübung des Fussballspieles und die Kameradschaft. Er bekämpft das Rowdytum und hilft mit, Ausschreitungen in den Stadien zu verhindern.

2.2 Zugehörigkeit
Der Fanclub ist absolut selbstständig und keinem anderem Verein oder einer anderen Institution unterstellt oder verpflichtet. Hiermit liegt die Beschlusskraft ausschliesslich bei der Generalversammlung, ausgenommen der erteilten Kompetenzen.

2.3 Neutralität
Der Club ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mitglieder

3.1 Aktivmitglieder
Aktivmitglieder des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die sich zur aktiven Unterstützung des allgemeinen Vereinszweckes während mindestens eines ganzen Jahres verpflichten.

3.2 Aufnahme von Mitgliedern
Aktivmitglieder werden durch die Versammlung aufgenommen, nachdem sie mindestens ein Vereinsjahr am Vereinsgeschehen aktiv teilgenommen haben. Aufnahmeberechtigt ist, wer das einfache Mehr der Mitglieder erreicht. Der Vereinsbeitrag ist pro Rata vom Eintrittsdatum an bis zur nächsten Generalversammlung zu entrichten.

3.3 Austritt von Mitgliedern
Ein Austritt von Aktivmitgliedern ist während des Vereinsjahres nur ein halbes Jahr nach Ankündigung, oder mindestens einen Monat vor der GV mit eingeschriebenem Brief an den Präsidenten möglich.

3.4 Ausschluss von Mitgliedern
Dem Vorstand obliegt die Kompetenz ein Mitglied jederzeit ausschliessen zu können. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht den Ausschluss anzufechten. Der entgültige Entscheid liegt dann bei der Generalversammlung.

4. Organe
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Revisoren

5. Die Generalversammlung
5.1 Einberufung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereines. Sie tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Sie findet anschliessend nach Beendigung der Fussballmeisterschaft statt. Weitere Versammlungen kann der Vorstand einberufen, oder müssen einberufen werden, wenn ein fünftel der Aktivmitgliedern dies verlangen. Die Versammlung wird durch schriftliche Einladung unter Angabe der Traktandenliste im Normalfall zehn Tage im voraus einberufen. Wird eine Versammlung durch Mitgliedern verlangt, hat die Einberufung mindestens 48 Stunden im voraus erfolgen.

5.2 Aufgaben und Zweck
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
- Beschlussfassung über das Jahresbudget und Festsetzung des Mitgliederbeitrages für jeweils ein Jahr
- Genehmigung des vom Vorstand ausgearbeiteten Tätigkeitsprogramms für das nächste Vereinsjahr
- Festlegung von persönlichen Arbeitsleistungen der Mitglieder

5.3 Beschlusskraft
Jedes Mitglied hat an der Versammlung eine Stimme. Ehemalige aktive und nun passive Mitglieder haben beratende Stimmen. An der Versammlung entscheidet das einfache Mehr einer offenen Abstimmung oder das einfache Mehr einer stillen Wahl.

5.4 Leitung
Die Leistung der Versammlung unterliegt dem Vorstand und im speziellen dem Präsidenten.Ist der Präsident erkrank, abwesend oder wird er abgewählt, hat der Vizepräsident die Versammlung zu leiten oder diese zu übernehmen.

5.5 Protokollierung.
Der Vorstand hat für die Protokollierung der Beschlüsse zu sorgen. Im speziellen ist der Aktuar verantwortlich. Der Präsident hat die Richtigkeit der Protokolle unterschriftlich zu bestätigen.

6. Der Vorstand
6.1 Aufgaben
Der Vorstand vertritt die laufenden Geschäfte des Vereines und vertritt diesen nach aussen. Er legt der Versammlung jährlich Jahresbericht, Jahrsrechnung, Budgetvorschlag und Tätigkeitsprogramm vor.

6.2 Zusammensetzung
Der Vorstand setzt sich aus Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar, Organisator und drei Beisitzer mit je einer Stimme zusammen. Bei unentschiedenen Abstimmungen und Beschlüssen gibt der Präsident den Stichentscheid.

6.3 Wahlen
Der Vorstand wird als ganzes für eine Amtsdauer einem Jahr gewählt.

7. Rechnungsrevisoren

Die Generalversammlung wählt für jeweils ein Jahr je zwei Rechnungsrevisoren. Die Revisoren sollen neutral zwischen Kassier und Verein Stehen und eventuell ausstehend sein. Sie sind jederzeit berechtigt einen Kassensturz und allgemeine Stichproben durchzuführen.
Die Revisoren haben beratende Stimmen und sind an die jährliche Versammlung einzuladen.

8. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von Präsident, Vizepräsident und Kassier je zu Zweien.

9. Haftung

Für die Schulden des Vereines haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Persönliche Haftung der Mitglieder ist nicht zulässig.

10. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt mit dem Beginn der Fussballmeisterschaft, und endet mit deren.

11. Statutenänderung
Für die Änderung der vorliegenden Statuten ist ein Mitgliederbeschluss der Versammlung notwendig der mindestens Zweidrittel der Stimmen auf sich zieht. Der Beschluss ist nur gültig, wenn der Änderungsvorschlag rechzeitig publiziert worden ist.

12. Auflösung des Vereines
Über eine Auflösung des Vereines kann nur die Generalversammlung beschliessen, an der mindestens Dreiviertel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die nicht eher als 14 Tage nach der ersten stattfinden darf. Diese Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder befugt, mit einfachem Mehr über die Auflösung des Vereines zu beschliessen. Ergibt sich bei der Liquidation des Vereinsvermögens ein Überschuss, so wird dieser von mindestens 3 Personen des vorgehenden Vorstandes nach einer Ruhezeit von 2 Jahre einem wohltätigen Zweck zugeführt.

13. Genehmigung der Statuten
Die vorstehenden Statuten sind an der Gründungsversammlung des FCBFanclub Gilgenberg vom 11.07.2003 von den anwesenden Mitgliedern
genehmigt worden.